09.12.2025

    UNI-KV-Verhandlungen

    Gehaltsabschluss 
    Universitäten-Kollektivvertrag

    Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Universitäten fanden unter erschwerten wirtschaftlichen und budgetären Rahmenbedingungen statt. 

    Neben der noch immer andauernden hohen Teuerung, einer stagnierenden Wirtschaft und negativen Arbeitsmarktentwicklungen, müssen die Universitäten erstmals bereits in der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung in der Höhe von 150 Mio. Euro leisten. 

    Mehrere intensive Verhandlungsrunden waren daher von einem zähen Ringen um Erhaltung von Kaufkraft einerseits und dem Erhalt von Arbeitsplätzen anderseits geprägt.

    Verbesserungen im Rahmenrecht:

    Im Vorfeld der Gehaltsverhandlungen konnten wichtige Verbesserungen im Rahmenrecht erreicht werden. Zur Erreichung der langjährigen Forderung der Gewerkschaft, die Anzahl unbefristeter Stellen deutlich zu erhöhen, konnte mit einer Änderung in § 21 Abs. 2a UniKV, verbunden mit einer gemeinsamen Erklärung der Sozialpartner, ein wichtiger Schritt gesetzt werden. 

    Diese Änderung im KV endet nach vier Jahren, sofern sich die Sozialpartner nicht auf eine Verlängerung einigen. Die gewählte Methode  „Sunset-Legislation“ stellt sicher, dass während der 4-jährigen Laufzeit die Wirksamkeit der Maßnahme im Bereich drittmittelfinanzierter Arbeitsplätze evaluiert und am Ende hinsichtlich ihrer Wirksamkeit angepasst werden kann.

    Ein weiterer Erfolg konnte Anfang des Jahres im B1-Schema des wissenschaftlichen Personals und im Gehaltsschema des allgemeinen Personals durch deutliche Erhöhungen von Gehaltsansätzen und die Einführung zusätzlicher Regelstufen realisiert werden.

    Gehaltsabschluss für 2 Jahre:

    2026: 

    Erhöhung der Gehälter um 1,65 %, mindestens um 60 €

    Vorziehen der Gehaltsanpassung auf 1. Jänner 2026

    2027:

    Erhöhung der Gehälter um 1,3 %, mindestens um 60 €

    Durch die vereinbarten staffelwirksamen Erhöhungen der Gehälter um mindestens 60 €, wurde dem Wunsch nach einer sozialen Staffelung des Abschlusses Rechnung getragen, um in den unteren Einkommensbereichen eine verbesserte Absicherung der Kaufkraft sicherzustellen. 

    Die letzten 8 Jahre war der Stichtag der Gehaltsanpassung der 1. Februar. Das nunmehr vereinbarte Vorziehen des Abschlusses auf  1. Jänner, erzeugt nachhaltige Effekte, die sich nicht nur in diesem Monat, sondern auch in künftigen Gehaltsentwicklungen finanziell positiv auswirken.

    Sozialpartnerschaft:

    Dieser unter schwierigsten Rahmenbedingungen zustande gekommene Abschluss ist für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mit teils schmerzlichen Kompromissen verbunden und hat die Grenzen des Möglichen auf beiden Seiten ausgereizt. 

    Die Aufgabe einer funktionierenden Sozialpartnerschaft besteht aber eben auch darin, in besonders herausfordernden Zeiten Lösungen zu finden und gemeinsam zu tragen.

                                                Verhandlungsteam der GÖD
              Bereichsleiter KV GÖD-Vors.-Stv. Zöhling, GÖD-Vors.-Stv. Seebauer, 
                             Tiefenthaler (Vors. BV13), Waidringer (Vors. BV16), 
                               Reiter, Schön, Weiermann, Puntus, Wegscheider.